Regionalbudget
Seit 2020 bietet der AG FrankenPfalz e.V. das Förderprogramm „Regionalbudget“ des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten an. Unterstützt wird damit in erster Linie das ehrenamtliche Engagement von Vereinen und Verbänden.
Der Aufruf erfolgt immer im Herbst für das Folgejahr. Projektanfragen können dann bis zu einer vorgegebenen Frist eingereicht werden. Voraussetzung ist, dass mit der Durchführung der Projekte noch nicht begonnen wurde.
Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR können nicht gefördert werden.
Die Projektanfragen werden von einer Jury des AG FrankenPfalz e.V. auf Basis festgelegter Kriterien bewertet. Diese Kriterien können von Jahr zu Jahr angepasst werden.
Zu den für das Regionalbudget ausgewählten Projekten ist zwischen dem Projektträger und dem AG FrankenPfalz e.V. ein privatrechtlicher Vertrag zu schließen, der alle Projektmodalitäten enthält.
Alle Projekte sind bis 20. September des Förderjahres abzuschließen und abzurechnen, sodass bis 1. Oktober des jeweiligen Jahres der geforderte Durchführungsnachweis mit allen erforderlichen Unterlagen beim AG FrankenPfalz e.V. eingereicht werden kann.
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt Ende des laufenden Jahres oder Anfang des Folgejahres.
Neuerungen - Regionalbudget 2025
Förderfähig sind Projekte, deren Gesamtkosten (abzgl. Preisnachlässe) 20.000 Euro nicht überschreiten. Es erfolgt eine Bezuschussung der Bruttokosten mit bis zu 80 % bzw. mit maximal 10.000 EUR. Ausnahme: Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 UstG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Daraus folgt: Vorsteuerabzugsberechtigte dürfen maximal 20.000 € netto ausgeben, andere Projektträger maximal 20.000 € brutto.
Zuwendungen und geldwerte Leistungen Dritter, wie Spenden, wirken sich erst auf den Regionalbudget-Zuschuss aus, wenn die Summe aller Mittel die förderfähigen Gesamtkosten überschreitet.
Der Projektträger muss über eine Steuernummer verfügen. Sollte keine vorliegen, ist es erfoderlich, beim örtlichen Finanzamt eine Steuernummer zu beantagen.
Regionalbudget 2025
Hier finden Sie alle notwendigen Informationen und Dokumente zur Regionalbudget-Förderung 2025 des AG FrankenPfalz e.V.
Bitte lesen Sie sich alles genau durch!
Sollten danach Fragen bestehen, können Sie sich gerne an das Büro des AG FrankenPfalz e.V. wenden.
Fristen Regionalbudget 2025
Aufruf: 31.10.2024 │ Bewerbunsgfrist: 26.01.2025
Abschluss und Abrechnung der Projekte bis spätestens: 20.09.2025
Spätester Termin zur Vorlage des Durchführungsnachweises bei der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses: 01.10.2025
Für eine Projektanfrage sind folgende Dokumente einzureichen:
- Antragsformular "Förderanfrage"
- Zusatzblatt, auf dem Sie Ihr Projekt, bezogen auf die einzelnen Kriterien zur Projektauswahl (siehe Aufruf), beschreiben
- Formular "Zusatzerklärung Projektanfrage"
- Kostenschätzung(en)/Angebot(e)
Gerne können Sie Ihre Projektanfrage vorab unverbindlich per E-Mail zusenden und mit unserer Projektmanagerin, Verena Frauenknecht, telefonisch besprechen.
Unterlagen Regionalbudget 2025
Amtlicher Aufruf zum Regionalbudget 2025
Formular Förderanfrage Regionalbudget 2025
Zusatzerklärung FrankenPfalz Regionalbudget 2025
De-Minimis-Merkblatt Regionabudget 2025
De-Minimis-Erklärung Regionalbudget 2025
Mustervertrag FrankenPfalz Regionalbudget 2025 - folgt
Durchführungsnachweis Regionalbudget 2025
Weitere Informationen zum Regionalbudget stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus zur Verfügung.
Projektbeispiele
Youtube-Video des Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz zum Regionalbudget.